AGB DER IMMOBILIENBÖRSE ®
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
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2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt.
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3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweisen genügt zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
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4. Wir erklären, dass wir die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bearbeiten werden und alle Unterlagen soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar vertraulich behandeln.
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5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unsere Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber/Interessent/Empfänger unser Angebot telefonisch oder per Email bekommen hat.
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6. Bitte beachten Sie, dass uns unsere Klienten häufig sowohl aus Gründen der Diskretion, als auch der Zeitersparnis beauftragen. Eine Kontaktaufnahme sollte deswegen, auch in Ihrem Interesse, grundsätzlich nur über uns erfolgen.
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7. Auf Anfrage teilen wir den jeweiligen Eigentümer mit.
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8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns sofort bekannt zu geben.
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9. Provisionsanspruch entsteht:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages (dies gilt auch mündlich) ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe individuell vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
I.) Bei Kaufverträgen für den Käufer:
Im Inland 3,57% (inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%)
(bei Objektwert unter EUR 60.000,– beträgt die Mindestprovision EUR 2.142,- inkl. 19% MwSt.).
Im Ausland 3,57% (bei Objektwert unter EUR 60.000,– beträgt die Mindestprovision EUR 2.340,00).
II.1.) Bei Miet- und Pachtverträgen im privaten Bereich beträgt die Makler Courtage für den Auftraggeber (Besteller) 2,38 Nettomieten (inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von
z. Zt. 19%). Zuzüglich zur Vermittlungsprovision werden dem Auftraggeber (Besteller) die anfallenden Werbekosten in Rechnung gestellt.
II.2.) Die Mindestprovision (Makler Courtage) bei Miet- und Pachtverträgen im privaten Bereich beträgt für den Auftraggeber (Besteller) 600,- Euro zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von
z. Zt. 19%). Zuzüglich zur Vermittlungsprovision werden dem Auftraggeber (Besteller) die anfallenden Werbekosten in Rechnung gestellt.
III.) Bei Miet- und Pachtverträgen im gewerblichen Bereich beträgt die Makler Courtage 3,57 Nettomieten (inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%); Optionen erhöhen den Provisionsanspruch entsprechend.
IV.) Bei Verträgen von Grundstücken auf Erbpacht beträgt die Makler Courtage: 3,57% (inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%) auf den Kapitalisierungsanteil zuzüglich sechs Nettomonatspachten zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19%).
V.) Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
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10. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).
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11. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn, z.B. anstatt mit dem Eigentümer, mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
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12. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
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13. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
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14. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Information Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Alle Angaben im Exposé und/oder auf unseren Internetportalen, Aushang etc. sind vom Eigentümer oder dessen Vertreter und wir haben sie nicht selbst überprüft. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
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15. Gerichtsstand: Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Freising. Daneben gilt auch der allgemeine Gerichtsstand.
Stand: 23.07.2022
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